Erste Hilfe

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Die Grundsätze der Prävention schreiben ebenso vor, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich ist. Es ist in geeigneten Vorrichtungen aufzubewahren und muss, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten und rechtzeitig ergänzt und erneuert werden.

Erste Hilfe

Regeln

Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind gesetzlich verankert und über die Berufsgenossenschaften – als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – umfassend geregelt. So ergibt sich aus den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) ein weitreichendes Regelwerk, das für jedes Unternehmen verbindlich ist.

Pflichten

Zu den Grundpflichten des Unternehmers gehören demnach alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Vorbereitungen für eine wirksame Erste Hilfe müssen auch getroffen werden. Dazu gehört ebenso geeignetes Personal wie eine geeignete Ausstattung für den Ernstfall.

Ausstattung

Der Erfolg der Ersten Hilfe steht und fällt mit dem Zugriff auf die richtige Ausstattung. Es liegt beim Unternehmen, über deren Art, Menge und Aufbewahrungsort zu entscheiden – abhängig von der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren sowie der Ausdehnung und Struktur des Unternehmens. Selbst innerhalb eines Betriebes können die Anforderungsprofile an eine Erste-Hilfe-Ausrüstung sehr unterschiedlich sein. Gleiches gilt für Verletzungsgefahren. Jede Branche hat außerdem andere Anforderungen und Risiken.

Verbandkästen

Als Grundlage für das betriebliche Erste-Hilfe-System sind DIN-Normen nur ein Hinweis auf Minimalanforderungen bei der Ausstattungsmenge und Ausstattungsqualität – zum Beispiel bei Verbandkästen. Hier sind die Normen DIN 13157 für einen kleinen Verbandkasten und DIN 13169 für einen großen Verbandskasten als Basisausstattung zu werten. Umfangreichere Inhalte oder höhere Ausstattungsqualität – gerade bei Verbandstoffen – sind jedoch immer empfehlenswert.

Halten Sie alle Verbandsmaterialien mit dem Erste-Hilfe-Kasten bereit

Egal ob beim Fahren von Fahrzeugen, bei körperlichen Aktivitäten oder bei Exkursionen mit Schülern - Die Betreuer müssen im Notfall in der Lage sein Erste Hilfe zu leisten. Zu diesem Zweck muss immer eine grundlegende Notfallausrüstung vorhanden sein. Die Erste Hilfe Tasche ist ideal für die Erstversorgung.

Ein solcher Verbandskasten muss der DIN 13167 entsprechen. Für größere Beutel können Sie auch zusätzliche Ausrüstungen wie ein Beatmungsgerät oder ein Blutdruckmessgerät hinzufügen.

In Betrieben sollten Sie Erste Hilfe Equipment verwenden, das den DIN-Normen entspricht. Die Norm DIN 13157 gilt für kleinere Unternehmen und die Norm DIN 13169 für große Unternehmen (in der Regel ein Verbandskasten).
Die Taschen müssen enthalten:

-Klebepflaster
-Wundpflaster
-Verbände
-Rettungsdecken
-Einweghandschuhe
-Schere

Gesetzliche Anforderungen

Die Unterlassung der Hilfeleistung ist in Artikel 323 c des Strafgesetzbuches festgelegt und fordert alle auf, bei Unfällen und Gefahren Hilfe zu leisten. Gemäß § 35h StVZO muss jede Reise von einem Verbandskasten mit Material nach DIN 13164 begleitet werden. 34 StGB schützt auch die so genannte Erste Hilfe bei der Bereitstellung von Hilfe.

Informationen zu Ihrem eigenen Schutz

Tragen Sie für die Erste Hilfe immer Einweghandschuhe. Wenn möglich, sollten Sie sie auf Ihre Handgröße einstellen. Es ist auch wichtig, den Verbandskasten regelmäßig zu überprüfen. Insbesondere sollte die Haltbarkeit von Pflastern und anderen Materialien überprüft und gegebenenfalls durch Füllungssets ersetzt werden.

Der Erste-Hilfe-Kasten enthält alles, was Sie für die Erste Hilfe benötigen

Sobald Sie mit dem Auto unterwegs sind, benötigen Sie einen geeigneten Erste-Hilfe-Koffer oder Erste-Hilfe-Set, um im Falle eines Unfalls einem Verletzten Erste Hilfe leisten zu können. Ein solcher Verbandskasten muss der DIN 13164 entsprechen.

Der Verbandskasten für Ihr Auto nach DIN 13164

Nach DIN 13164 muss ein Verbandskasten für Kraftfahrzeuge unter anderem folgende Komponenten enthalten:


-Heftpflaster
-Wundpflaster
-Verbandtuch
-Rettungsdecke
-Dreieckstücher
-Kompresse
-Einmalhandschuhe


Rechtliche Hinweise und gesetzliche Bestimmungen

Gemäß § 35h StVZO muss eine Erste-Hilfe-Koffer, mit dem entsprechenden Material nach DIN 13164 ,bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Der Paragraf 34 StGB schützt auch den so genannten Ersthelfer am Unfallort. Das bedeutet, dass Sie natürlich verpflichtet sind, Erste Hilfe zu leisten. Allerdings kann bnatürlich niemand von Ihnen verlangen, dass Sie einen Arzt ersetzen. Auf jeden Fall sollten Sie versuchen, einem Unfallopfer nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen.

Informationen zu Ihrem eigenen Schutz

Tragen Sie für die Erste Hilfe immer Einmalhandschuhe. Sie müssen es an Ihre Handgröße anpassen (wenn mehrere Personen das Fahrzeug benutzen, ist es ratsam, verschiedene Größen mitzubringen). Auch ist es Pflicht, ein Warndreieck und eine Warnweste nach DIN EN 471 mitzuführen. Es ist auch wichtig, den Verbandskasten regelmäßig zu überprüfen. Insbesondere Pflaster und andere Materialien sollten auf ihre Haltbarkeit überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden. Zu diesem Zweck stehen verschiedene Füllungssets zur Verfügung.

Sanitärschrank zur sicheren Aufbewahrung

Ein Wandschrank ist ein unverzichtbarer Stauraum für Medizinprodukte und damit Teil der gesamten Klinikausrüstung. Dazu gehören Keilr können je nach Bedarf gefüllt oder leer erworben werden.
Die Schränke können je nach Bedarf gefüllt oder leer erworben werden.
Der Schrank ist in der Regel aus einem robusten Material wie z.B. Stahlblech gefertigt. Das Türscharnier kann oft individuell eingestellt werden, so dass der Schrank problemlos auf engstem Raum aufgestellt werden kann. Um ein unbefugtes Entfernen von Gegenständen aus dem Gehäuse zu verhindern, wird eine Ausführung mit Tür und Sicherheitsschloss empfohlen. Um jedoch sicherzustellen, dass der Inhalt des Schrankes im Notfall, auch ohne Schlüssel, in Reichweite ist, sollten Modelle mit einem Notfall-Schlüsselfach verwendet werden. Diese ermöglichen es, den Schrank nach dem Brandmeldeprinzip zu öffnen. Der Schrank kann sowohl als Wandschrank als auch als Unterschrank genutzt werden.

Der Inhalt

Sanitärschränke haben verschiedene Fächer in verschiedenen Höhen, Breiten und Größen. In ihnen können Kisten, Erste-Hilfe-Koffer, Gefäße, kleine Teile, aber auch große medizinische Geräte wie eine Tragen oder Rettungslappen oder Decken gelagert werden. Der Medizinschrank sieht dem Aufbau und der Funktion eines Patiententrägerschranks ähnlich.

Erste Hilfe - Die ersten Minuten entscheiden

Stellen Sie sich vor, dass jemand aus dem Nichts vor Ihnen zusammenbricht. Wissen Sie, wie Sie jetzt reagieren müssen, was Sie zu tun haben? Nachfolgend bieten wir Ihnen eine kurze Übersicht über Erste Hilfe an.

Wofür steht Erste Hilfe?

Erste Hilfe ist es, einer bedürftigen Person zu helfen, bis der Arzt oder der Krankenwagen kommt. Sie sind der erste Retter, der wichtig ist, denn es kann acht bis siebzehn Minuten von der Alarmierung bis zur Ankunft der Rettungsdienste dauern, je nach Bundesland, das kann über das Leben der verletzten Person oder Personen entscheiden. Erste Hilfe umfasst z.B. Notrufe, Schutz einer Unfall- oder Notfallstelle, Hilfe für Verletzte, Rettung von Menschenleben in einem Lager, z.B. Reanimation oder stabile Seitenlage. Bitten Sie die Öffentlichkeit um Hilfe. Dann kannst du einen Krankenwagen rufen, während du dich um sie kümmerst.
Es gibt eine Rechtspflicht zur Ersthilfe, wenn der Hilfesuchende nicht in Gefahr ist und dies auch erwartet wird. Für den Verzicht auf Erste Hilfe werden Sie mit einer Strafe belegt (§ 323c Strafgesetzbuch):

§ 323c Ohne Unterstützung: "Jeder, der keine Hilfe im Falle eines Unfalls oder einer weit verbreiteten Gefahr oder eines Leidens leistet, wenn er unter den gegebenen Umständen, insbesondere ohne große persönliche Gefahr und ohne die Möglichkeit, andere wichtige Verpflichtungen nicht zu erfüllen, notwendig und angemessen ist, kann bis zu einer einjährigen Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt werden."

Was soll ich im Notfall tun?

Die sogenannte Notfallkette regelt die Reihenfolge der Hilfeleistungen bis zum Eintreffen der Rettungsdienste:

Sicherung und Eigenschutz (direkte Maßnahmen): Schutz der Unglückstelle und Rettung der Person(en) aus dem Gefahrbereich. Starten Sie dirket mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen wie die stabile Seitenlage, Reanimation oder stoppen Sie bei übermäßigem Blutverlust die Blutung. Achtung - Ihre eigene Sicherheit ist von größter Bedeutung.

Erste Hilfe: Anwendung anderer Behandlungsmethoden, wie z.B. die Wundbehandlung. Kümmere dich um den Verletzten und immobilisiere die gebrochenen Knochen.
Notfalldienst: Der Patient ist vom professionellen Rettungsdienst überprüft oder versorgt und bereit, ins Krankenhaus gebracht zu werden.

Krankenhaus: Eine Person erhält medizinische Versorgung als Erste Hilfe.


Sofort lebensrettende Maßnahmen - was soll ich tun?

Der Verletzte ist bei Bewusstsein.

Wenn die Person bei Bewusstsein ist, rufen Sie die 112 und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, wie z.B. die Pflege des Verletzten oder die Behandlung der Wunde. Keine Panik ausstrahlen, besänftigen Sie den Verwundeten.

Die Person ist bewusstlos.

Wenn die Person bewusstlos ist, überprüfen Sie ihre Atmung. Platzieren Sie es auf dem Rücken und beseitigen Sie Fremdobjekte aus Ihrem Mund. Den Kopf der bewusstlosen Person leicht ausstrecken und das Kinn anheben, um ihre Atemwege zu freizulegen. Halten Sie Ihr Ohr nahe über seinen Mund, seien sie nun aufmerksam und horchen Sie auf die Atmung und passen Sie auf, ob seine Brust sich bewegt und ob sie aufsteigt oder fällt. Bei Atmung der Person bringen Sie diese in die sogenannte stabile Seitenlage und bedecken Sie sie mit einer Rettungsdecke. Verlassen Sie diese Person auf keine Fall, solange bis das Rettungsteam eintrifft, und besänftigen Sie sie.

Vorsicht: Die stabile Seitenlage sollte bei fehlendem Bewusstsein und Atmung des Patienten verwendet werden. Es spielt keine Rolle, auf welche Seite man das Unbewusste legt. Schwangere allerdings sollten Sie immer auf die linke Seite des Körpers legen.


Betroffener ist bewusstlos und hat keine Atmung

Bei Bewusstlosigkeit und keiner Atmung müssen Sie eine Herz-Lungen-Reanimation vornehmen. Wenn Ihnen ein Defibrillator zur Verfügung steht, verwenden Sie ihn und befolgen Sie die Anweisungen.

Falls Sie keinen Defibrillator zur Verfügung haben, platzieren Sie den Betroffenen auf dem Rücken und befreien Sie die Brust vollständig. Legen Sie die Ferse Ihrer Hand auf das unterste Drittel des Brustbeins der bewusstlosen Person. Legen die andere Handferse auf den Rücken der ersten Handfläche und schränken die Finger ein. Drücken Sie 30 Mal mit ausgestreckten Armen bei einem Druck von etwa vier Zentimetern Tiefe auf die Brust. Dann belüften Sie die Person zweimal - vom Mund entweder zum Mund oder zur Nase des Bewusstlosen, wobei Sie den Kopf ein wenig zurückstrecken müssen. Falls vorhanden, können Sie auch eine Lüftungshilfe verwenden. Nach dem zweiten Atemzug sollten Sie in den nachfolgenden 30 Herzdruckmassnahmen beginnen.


Wenn ein zweiter Assistent zur Verfügung steht, wechseln Sie alle zwei Minuten zur Druckmassage. Es ist auch möglich, dass der erste Assistent die Brustkompressionen durchführt und der andere die Beatmung. Brustpressungen durchführen, solange bis der Betroffene wieder atmen kann oder der Rettungsdienst eintrifft. Wenn das Atmen wieder beginnt, legen Sie ihn in die stabile Seitenlage.

Die fünf "W's" - wie mache ich den Notruf?

Vergiss nicht, den Notruf zu tätigen und die Rettungsdienste zu warnen. Die Nummer des Notrufs lautet "112", das gilt auch für die Feuerwehr. Wie die "110" der Polizei kann sie ohne Guthaben auf dem Handy oder bei eingeschalteter Tastensperre ausgewählt werden. Bei einem Münztelefon braucht man kein Geld oder sonstiges.
Tätigen Sie den Notruf, dann bleiben Sie ruhig und informieren Sie die Rettungsstelle über die fünf "W":


Wo passierte es? -Nennen Sie nun den genauen Ort des Unfalls. Falls erforderlich, geben Sie Anweisungen.
Was passierte? -Erklären Sie, was die Notsituation ist - Feuer, Verkehrsunfall, Krankheit.
Wie viele sind verletzt? -Informieren Sie uns über die Opferanzahl und ggf. Vermissten. Weisen Sie auf spezielle Bevölkerungsgruppen wie Kinder (Alter) oder schwangere Frauen hin.
Welche Verletzungsarten gibt es? -Sagen Sie ihnen zum Beispiel, falls eine Person ihr Bewusstsein verloren hat, nicht mehr atmet, starke Blutungen oder Verbrennungen hat.
Achten Sie darauf, dass Sie auf alle Fragen warten! -Legen Sie nicht direkt auf, warten Sie hingegen auf weitere Fragen aus dem Rettungszentrum.