Allgemeine Erläuterungen zur Garantie


FÜR DIE AUSFÜHRUNG, BESCHAFFENHEIT UND FUNKTIONSFÄHIGKEIT UNSERER PRODUKTE ÜBERNIMMT UNSER LIEFERANT EINE GARANTIE GEMÄSS DEN NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN:

In dieser Erklärung handelt es sich um die Begriffe „Herstellergarantie“, „Garantie“ und alle weitere Abwandlung dieser Begriffe. Im Nachfolgenden verwenden wir das Wort „Herstellergarantie“.
Ebenso bezieht sich diese Erläuterung auf alle Garantien, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, unabhängig davon wie lange die Herstellergarantie ausgeschrieben ist.
Die Herstellergarantien finden Sie in unseren Langbeschreibungen sowie auf Bildern unserer Artikel.
Diese Garantiebedingungen gelten für Deutschland. Für andere Länder gelten jeweils besondere Bedingungen.
Im Rahmen der Herstellergarantie vom 4. bis zum 10. Jahr übernimmt unser Lieferant kostenlos sämtliche Ersatzteile. Für die Durchführung der Garantiearbeiten beim Händler, Endkunden oder im Werk wird die Arbeitszeit in Rechnung gestellt, zzgl. des Aufwands für Wegezeiten. Diese werden mit € 98,- Anfahrtspauschale und € 59,50 pro Std. Arbeitsaufwand berechnet. Ausgenommen von der Herstellergarantie sind Verschleißteile wie Bezugsmaterialien, Schaumteile (Integralschäume), Polster, Rollen, Oberflächen von Gestellen / Fußkreuzen.
Die Herstellergarantie umfasst nicht: a) Veränderungen und Schäden, die durch einen Einsatz entstehen, der nicht dem bestimmungsgemäßen Zweck des Produktes entspricht. Darüber hinaus sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung nicht in der Garantieleistung eingeschlossen, ebenso Schäden, die durch nicht übliche Umgebungseinflüsse (extreme klimatische Bedingungen, Säure, Nässe usw.) entstehen, b) Schäden, die durch Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe von Kunden selbst oder Dritten entstanden sind, c) Schäden, die in Verbindung mit von Kunden gewünschter Abweichung von der Serienproduktion entstehen bzw. wenn von Kunden zur Verfügung gestellte Materialien zum Einsatz gekommen sind. Für diese Produkte gilt lediglich die gesetzliche Gewährleistungshaftung, d) Schäden, die während des Transportes entstehen (hier verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Die Garantiezeiten gelten für übliche industrielle Nutzung, d.h. 8-Stunden/Tag bei 220 Arbeitstagen jährlich. Bei Mehrschichtbetrieb oder ganzjähriger 24-Stunden-/Tag-Nutzung reduziert sich die Garantiezeit entsprechend.
Die Garantiezeit wird nicht neu gestartet oder gehemmt, wenn eine Garantieleistung erbracht wird.
Bei Reklamationen bitten wir dringend um folgende Angaben: Schadens- oder Mängelbeschreibung, Modellbezeichnung, Modell-Nummer, AB-Nummer, ggfs. Lieferschein bzw. Rechnungsbeleg. Diese Angaben über die Modelle sind an jedem Produkt durch ein Etikett an der Unterseite des Artikels erkennbar. Ohne Angabe dieser Daten kann eine Reklamationsabwicklung durch unseren Lieferanten abgelehnt werden. Die Reklamationsabwicklung geht noch schneller und einfacher, wenn Sie uns ein Bild und/oder ein kurzes Video zusammen mit den oben genannten Daten zusenden. Qualität ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Für die umfassende Qualität und Nachhaltigkeit bürgt die Anwendung des Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2008, die Anwendung des Umweltmanagements nach DIN EN ISO 14001:2009 sowie die EMAS III Verordnung (EG 1221:2009) und die Norm für Arbeits- und Gesundheitsschutz BS OSHAS 18001:2007. Außerdem entsprechen alle unsere Produkte dem GS-Zeichen, der Norm DIN EN 1335:1-3 und dem Blauen Engel (RAL-UZ-117).

Des Weiteren führen wir spezielle Herstellergarantien unseren einzelnen Lieferanten auf:

ZARGES Garantie


Der Name ZARGES bürgt seit Jahrzehnten für höchste Qualität. Das ZARGES Qualitäts-system wurde im Rahmen eines Zertifizierungsaudits überprüft und entspricht der neuesten

Norm DIN EN ISO 9001: 2015. Die ständige Weiterentwicklung unserer Fertigungs-und Qualitätsverfahren sehen wir als Verpflichtung gegenüber unseren Kunden. Wir garantieren, dass unsere Aluminium-Serienleitern und -Seriengerüste außerdem frei von Konstruktions-, Verarbeitungs- und Materialfehlern sind.

Diese Garantie gilt europaweit für die vorgenannten ZARGES Produkte, die nach dem 01.01.2002 gekauft wurden. Sie kann innerhalb von zehn Jahren nach Kaufdatum in Anspruch genommen werden. Als Nachweis dient der Kaufbeleg. Im Garantiefall wird das Produkt nach Einsendung an die nächste ZARGES Gesellschaft nachgebessert oder Sie erhalten Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Daneben bestehende gesetzliche Rechte der Käufer werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

Kontaktdaten vom Garantiegeber: ZARGES GmbH / Zargesstraße 7 / 82362 Weilheim / Telefon: +49 881687-0 / Mail: zarges@zarges.de

GÜNZBURGER STEIGTECHNIK Garantie
15 Jahre Qualitätsgarantie

Garantiebedingungen Für unsere Produkte wählen wir beste Werkstoffe und geeignete Fertigungsverfahren aus. Wir sind ein zertifiziertes Unternehmen nach DIN EN ISO 9001:2015 und haben ein funktionierendes Qualitätsmanagement. Wir können Ihnen daher auf unsere Serienprodukte eine Garantie von 15 Jahren einräumen. Ausgenommen sind motorische Antriebe bzw. Zusatzausstattungen elektrischer, hydraulischer oder pneumatischer Art sowie deren Zuleitungen – hier gilt die gesetzliche Regelung. Die Garantie beginnt am Tage des Kaufes; als Nachweis dienen Rechnungen oder Kassenbelege. Die Garantie erstreckt sich auf Material-, Verarbeitungs- oder Konstruktionsfehler, die wir zu vertreten haben. Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder Veränderung zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Garantie. Im Garantiefall leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Kontaktdaten vom Garantiegeber: MUNK GmbH / Rudolf-Diesel-Straße 23 / D-89312 Günzburg / Telefon: +49 8221 3616-01 / Mail: info@munk-group.com

Gardena Garantie


GARDENA Manufacturing GmbH gewährt für alle Produkte 2 Jahre Garantie ab Datum des Kaufs bei Ihrem Händler, wenn die Geräte ausschließlich im privaten Gebrauch eingesetzt wurden. Für auf einem Zweitmarkt erworbene, gebrauchte Produkte gilt diese Herstellergarantie nicht. Bei einigen Produkten wird eine verlängerte Garantie geleistet.

Für alle neuen Combisystem-Gartengeräte, Kleingeräte und manuell geführten Schneiden (Garten-, Ast-, Hecken- und Grasscheren), die nach dem 01.06.2005 innerhalb Europas bei einem Händler gekauft wurden, beträgt die Garantiedauer 25 Jahre, wenn die Geräte ausschließlich im privaten Gebrauch eingesetzt wurden.

Für ausgewählte Artikel des Original GARDENA Systems, die nach dem 01.01.2018 innerhalb Europas bei einem Händler als Neuware gekauft wurden, beträgt die Garantiedauer 5 Jahre, wenn die Geräte ausschließlich im privaten Gebrauch eingesetzt wurden.

Die Garantie bezieht sich auf alle wesentlichen Mängel des Produktes, die nachweislich auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Sie erfolgt durch eine Ersatzlieferung eines einwandfreien Gerätes oder durch die kostenlose Reparatur des eingesandten Gerätes nach unserer Wahl, wenn folgende Voraussetzungen gewährleistet sind:

  • Das Gerät wurde sachgemäß und laut den Empfehlungen in der Betriebsanleitung behandelt
  • Es wurde weder vom Käufer noch von einem Dritten versucht, das Gerät zu öffnen oder zu reparieren
  • Es wurden zum Betrieb nur Original GARDENA Ersatz- und Verschleißteile verwendet

Normale Abnutzung von Teilen und Komponenten, optische Veränderungen, sowie Verschleiß- und Verbrauchsteile, sind von der Garantie ausgeschlossen.

Diese Herstellergarantie berührt die gegenüber dem Händler / Verkäufer bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht.

Kontaktdaten vom Garantiegeber: GARDENA Deutschland GmbH / Hans-Lorenser-Str. 40 / 89079 Ulm / Telefon: +49 731490-123 / Mail: service@gardena.com

LORCH Garantie

 

  • Die Garantie gilt für Lorch-Produkte und deckt Material- oder Verarbeitungsfehler ab.
  • Die Dauer der Garantie variiert je nach Produktkategorie:
    • 5 Jahre Garantie auf Hauptgleichrichter und Haupttransformatoren (ab dem vierten Jahr nur Materialersatz)
    • 3 Jahre Garantie auf Lorch-Schweißanlagen und bestimmte Produkte
    • 1 Jahr Garantie auf spezifische Produkte wie Automatisierungsprodukte, EC Clean, TEG-Geräte, Fernbedienungen, Wasser-Umlauf-Kühlgeräte, Antriebe, Wasserpumpen, Helme und Batterieladegeräte (begrenzt auf 1000 Ladezyklen oder mindestens 70% Restkapazität)
    • 6 Monate Garantie auf Brenner und Ersatzteile, die nicht unter diese Garantie fallen
  • Im Garantiefall übernimmt Lorch die Reparaturkosten oder ersetzt das Produkt durch ein gleichwertiges Modell.
  • Die Garantieleistungen werden von Lorch oder einem autorisierten Vertriebs- oder Servicepartner erbracht.
  • Die Garantie deckt keine Verschleiß- und Zubehörteile ab, sowie Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Fremdeinwirkung oder Gewaltschäden.
  • Wenn ein vermeintlicher Garantiefall geprüft wird und sich herausstellt, dass kein Fehler vorliegt oder die Garantiebedingungen nicht erfüllt sind, kann eine Service-Gebühr von maximal 10% des Kaufpreises erhoben werden.
  • Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben von der Herstellergarantie unberührt.
  • Die Registrierung des Produkts innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf und die Einhaltung der Anweisungen und Vorschriften sind Voraussetzungen für den Garantieanspruch.
  • Weitere Details und Informationen finden Sie in den vollständigen Garantiebedingungen, die in der PDF-Datei verfügbar sind.
    Für ausführliche Garantiebedingungen laden Sie bitte das PDF-Dokument von unserer Website herunter: [PDF-Link]
  • Kontaktdaten des Garantiegebers:
    Lorch Schweißtechnik GmbH
    Im Anwänder 24-26
    71549 Auenwald
    Mail: info@lorch.eu
    Telefon: +49 7191/503-0

ESAB Garantie

 

Die ESAB-Produkte sind durch eines der umfassendsten Garantieprogramme der Branche abgesichert. Die Garantie deckt Material- oder Verarbeitungsfehler ab und umfasst Ersatzteile und Arbeitszeit. Im Falle eines Defekts aufgrund eines solchen Fehlers übernimmt ESAB die Kosten für Ersatzteile und stellt eine angemessene Zeit für den Austausch des defekten Produkts zur Verfügung.

Die Garantiereparaturen werden ausschließlich durch ESAB oder autorisierte Servicepartner durchgeführt. ESAB verfügt über ein Netzwerk autorisierter Servicezentren, das die umfassendste geografische Abdeckung in Europa bietet. Diese Servicezentren sind für Reparatur, Wartung und Kalibrierung von ESAB-Geräten zuständig.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Garantie nicht für Probleme gilt, die durch unsachgemäße Verwendung, normalen Verschleiß, Missachtung der Anweisungen im Handbuch, Transport- oder Lagerbeschädigungen, Brände oder Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Blitzschlag entstehen. Die Garantie erlischt auch, wenn Reparaturen ohne schriftliche Genehmigung von ESAB mit nicht zugelassenen Ersatzteilen durchgeführt wurden oder Wartungsanweisungen nicht befolgt wurden.

Verschleißteile wie Gasdüsen, Drahtführungen, Drahtvorschubrollen, Kontaktspitzen, Adapter, Filter, Schweißschutzscheiben, Schläuche, Schweißleitungen, Kabelpakete und andere Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der Defekt auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist.

Für Schweißhelme erlischt der Garantieanspruch, wenn Stoß- oder Schlagspuren an der Elektronikkassette festgestellt werden.
Die ESAB-Garantie für Schweißzusatzwerkstoffe garantiert, dass sie frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und den veröffentlichten Produktspezifikationen von ESAB entsprechen. Die Garantie gilt für 12 Monate ab dem Versanddatum, vorausgesetzt, dass die Produkte entsprechend den ESAB-Lagerungsrichtlinien gelagert und gepflegt wurden. Die Garantie deckt jedoch keine Mängel ab, die auf die Wahl des Schweißzusatzes oder auf die Schweißarbeiten selbst zurückzuführen sind, da diese in der alleinigen Verantwortung des Käufers liegen und sich auf die Leistung des Produkts auswirken können.

Für detaillierte Informationen und Bedingungen zur ESAB-Garantie, wenden Sie sich bitte an Ihren ESAB-Händler oder einen autorisierten Servicepartner. Weitere Informationen finden Sie auch auf der ESAB-Website.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die genannten Informationen eine Zusammenfassung der Garantiebedingungen darstellen. Für eine vollständige Darstellung und alle Details lesen Sie bitte die vollständigen Garantiebedingungen .

Kontaktmöglichkeit Garantiegeber: ESAB Welding & Cutting GmbH / Zweigstelle Langenfeld / Winkelsweg 178 - 180 / D-40764 Langenfeld / Telefon: +49 2173 3945-0 / Mail: info@esab.de

EWM Garantie

 

Die EWM AG bietet eine Garantie für ihre Produkte hinsichtlich Material und Fabrikation. Innerhalb der Garantiezeit haben Kunden Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Die Garantie tritt mit dem Rechnungsdatum in Kraft und erfordert den Betrieb gemäß der EWM Betriebsanleitung, jährliche Wartung und Registrierung auf der EWM-Website.

Garantiereparaturen müssen von autorisierten Partnern durchgeführt werden. Die Garantiezeiten variieren je nach Produktkategorie, von 5 Jahren für Haupttransformator, Ausgangsdrossel und Sekundärgleichrichter bis zu 6 Monaten für einzeln gelieferte Ersatzteile. Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Nicht reproduzierbare Softwarefehler und Teile, die Verschleiß unterliegen, sind ebenfalls ausgeschlossen. Garantieansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßem Betrieb, nicht autorisierten Eingriffen, Überbeanspruchung oder Beschädigungen. Die Garantie muss bei EWM oder autorisierten Partnern geltend gemacht werden. Die Originalrechnung und gegebenenfalls das Garantiezertifikat müssen vorgelegt werden. Das Produkt muss auf eigene Kosten eingesandt werden. Ausgetauschte Produkte gehen in den Besitz von EWM über. Die Garantiezeit wird durch Austausch oder Reparatur nicht verlängert. Es besteht kein Anspruch auf Leih- oder Ersatzprodukte während der Reparatur.

Diese Angaben gelten neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EWM. Weitere Informationen finden Sie auf der EWM-Website. [PDF-Link]

Kontaktmöglichkeit Garantiegeber: EWM GmbH / Dr. Günter-Henle-Straße 8 / 56271 Mündersbach / Telefon: +49 2680/181-0 / Mail: info@ewm-group.com