Kopfschutz

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Wo immer Gefahr durch fallende, fliegende oder fortgeschleuderte Gegenstände droht, sind Schutzhelme zu tragen und zwingend vor geschrieben. Gleiches gilt für Arbeitsplätze, an denen Lasten pendeln oder man sich an Hindernissen den Kopf stoßen kann.

Wissenswertes zur persönlichen Kopfbedeckung

1. Schutzhelme

2. Schutzbrillen

3. Arbeitsplatzbrillen

4. Gehörschutz

Kopfschutz der Beschützer zum Aufsetzen

Schutzanforderungen

Die Anforderungen an Industrieschutzhelme und Anstoßkappen sind vielfältig und unter anderem auch in den europäischen Normen EN 397 und EN 812 geregelt. Sie umfassen zum Beispiel die Stoßdämpfung, den Durchdringungsschutz vor spitzen oder scharfen Gegenständen, die Flammbeständigkeit, den elastischen Durchgangswiderstand sowie den optimalen Sitz des Kopfschutzes: Helme müssen ihre Träger ebenso bei niedrigen wie auch bei hohen Temperaturen schützen. Je nach Ausführung und Einsatzort haben sie einer seitlichen Belastung ebenso standzuhalten wie Spritzern von geschmolzenem Metall, der Einwirkung von Bolzen oder elektrischer Spannung. Helme und Kappen müssen innerhalb der Europäischen Union außerdem die Voraussetzungen der EU-Richtlinien 89/686/EWG in den Kategorien II und III und deren Anhänge II und III erfüllen.

Material

  • Thermoplast

Thermoplastische Materialien sind Kunststoffe, die bei entsprechenden Temperaturen in einen plastischen Zustand gebracht und nach verschiedenen Methoden verformt werden können. Der Verformungsprozess ist ein rein physikalischer. Der Kunststoff liegt in Form von Granulat oder Pulver vor.

  • Duroplast

Duroplastische Kunststoffe bestehen aus mehreren Komponenten und werden während eines Pressvorgangs unter hohem Druck und Hitze ausgehärtet. Die Aushärtung ist eine chemische Reaktion, bei der der Kunststoff seine endgültige Festigkeit erreicht.

Tragedauer

Bei Langzeit-Tests hat sich gezeigt, dass die Tragedauer eines Schutzhelms im Wesentlichen vom Material beeinflusst wird. Demnach sollten Schutzhelme unter anderem aus UVstabilisiertem Polyethylen nach vier Jahren ersetzt werden, aus Phenol- Textil-Kunstharz nach acht Jahren und Schutzhelme aus glasfaserverstärktem Polyester oder Polycarbonat nach zehn Jahren. Helme aus Polyethylen und ABS haben die künstliche Alterung nach Anhang B der Norm EN 397 erfüllt: Auch nach fünf Jahren erfüllen sie unter anderem bei der Stoßdämpfung und beim Durchdringungsschutz noch die Anforderungen der Norm. Das bedeutet also eine zusätzliche Sicherheitsreserve.

Ganz wichtig: Ein Schutzhelm aus dem Bau oder der Industrie darf nach einem starken Aufschlag nicht mehr benutzt werden. Er ist sofort zu ersetzen, um jedes Risiko auszuschließen.

Immer ein wachsames Auge – die Welt der Schutzbrillen

Vorschriften

Ganz gleich, ob es aggressive chemische Substanzen oder Fremdkörper sind, die das Auge treffen und im schlimmsten Fall verletzten können: So sensibel die Hornhaut auf Einflüsse von außen reagiert, so gut muss das empfindliche Sinnesorgan bei der Arbeit geschützt werden. 

Wie das genau zu geschehen hat, regelt unter anderem die europäische Norm EN 166. Auch die Vorschriften der Berufsgenossenschaft lassen in diesem Punkt keine Fragen offen: Ist es nicht ausgeschlossen, dass die Versicherten Unfall- oder Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, hat der Unternehmer persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Dazu gehört auch Augen- oder Gesichtsschutz. Etwa, wenn Gefahr durch wegfliegende Teile, Verspritzen von Flüssigkeiten oder gefährliche Strahlung droht.

Teamplayer für das Sehen:

So arbeitet das menschliche Auge.

  • Hornhaut

In direktem Kontakt mit der Umwelt, spielt sie eine wichtige Rolle bei der Übertragung von Lichtstrahlen – und ist höchst empfindlich.

  • Pupille

Sie ist der „Lichtkontrolleur in der Mitte der Iris und arbeitet wie die Blende einer Kamera: Ihr Durchmesser verändert sich je nach Helligkeit.

  • Linse

Sie reguliert per Kontrollmuskel die Scharfeinstellung bei der Nah- und Fernsicht. Mit dem Alter verliert dieser Muskel an Kraft. Die Linse kann zudem durch lange Infrarot- und Ultraviolett-Einwirkung ihre Transparenz verlieren. Sehverlust ist die Folge.

  • Netzhaut

Hier laufen alle Lichtstrahlen zusammen. Die Netzhaut überträgt durch den Sehnerv alle Informationen an das Gehirn: Das Gesehene wird wahrgenommen. Verbrannte Netzhautzellen sind für immer verloren und Sehverluste irreversibel.

Einteilung nach europäischer Norm:

Augenschutz Grafik Auge

  • DIN EN 166

gesamter persönlicher Augenschutz allgemein

  • DIN EN 169

Filter für Schweißarbeiten

  • DIN EN 170 + 1836

Ultraviolett-Filter

Das bieten Sichtscheiben beim Augenschutz: 

  • Klare Sichtscheibe

Sie schützt vor UV-Licht, eignet sich zum Beispiel zum Schutz gegen Schleifpartikel und bietet eine besonders scharfe Durchsicht.

  • Gelbe Sichtscheibe

Sie absorbiert, wo scharfes Sehen und Kontrast erforderlich sind, filtert trübes Licht heraus und ist gut geeignet für Außenarbeiten bei Dämmerung, im Halbdunkel oder an nebeligen Tagen – jedoch nicht zum Autofahren.

  • Graue Sichtscheibe

Sie reduziert Blendung und grelles Licht und bietet eine gute Farberkennung – wichtig zum Beispiel für Streckenposten.

Augenschutz Grafik

Wissenswertes über Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Darauf sollten Sie ein Auge haben!

Wegen der besonderen Belastungen,die Bildschirmarbeitsplätze verursachen, hat der Gesetzgeber zum Schutz der Arbeitnehmer eine Regelung getroffen. In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV) heißt es in §6:

(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten. Erweist sich aufgrund der Ergebnisse einer Untersuchung nach Satz 1 eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, ist diese zu ermöglichen.

(2) Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung nach Absatz 1 ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

Die BGR 192 besagt im Abschnitt 3.2.2.2 Korrektionsschutzbrillen folgendes:

„Handelsübliche Korrektionsbrillen haben keine Schutzwirkung. Deshalb muss der Unternehmer auch fehlsichtigen Versicherten geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen. Für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten können z. B. Korb-, Überbrillen oder Visiere getragen werden. Kombinationen mit Korboder Überbrillen neigen allerdings zum Beschlagen, können dadurch zu zusätzlichen Gefährdungen führen und werden deshalb erfahrungsgemäß oft abgelehnt. Außerdem
verursachen derartige Kombinationen oft Doppelbilder oder Spiegelungen. Daher wird der Einsatz von Korrektionsschutzbrillen empfohlen, da sie Schutzfunktion und korrigierende Wirkung vereinen. Korrektionsschutzbrillen werden erfahrungsgemäß von den betroffenen Versicherten problem los getragen und darüber hinaus regelmäßig besser gepflegt.“

Die betriebsärztliche Untersuchung nach der G 37

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Beschäftigten eine Untersuchung des Sehvermögens durch den arbeitsmedizinischen Dienst nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 – „Bildschirmarbeitsplätze" anzubieten. Sollten sich hierbei Auffälligkeiten zeigen, die der augenärztlichen Weiterbehandlung bedürfen, wird eine entsprechende Empfehlung herausgegeben.

Die G 37-Untersuchung beinhaltet sowohl eine Erhebung der allgemeinen gesundheitlichen Verfassung (allgemeine Anamnese) mit Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten am Arbeitsplatz (Arbeitsanamnese), als auch die Prüfung der Augen und des Sehvermögens.

Die G 37-Untersuchung gehört in den Kreis der Vorsorgeuntersuchungen und ersetzt keinen Augenarztbesuch.

Die Welt des Gehörschutzes - sicher, wenn es laut wird

Pflichtausstattung

Arbeitnehmer, die in Bereichen mit einem Lärmpegel von mehr als 80 dB(A) in der Tages-Exposition tätig sind, müssen mit Gehörschutz ausgestattet werden. Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht: Die Ausrüstung muss den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen. Auch hier greifen die sicherheitstechnischen Vorgaben der Europäischen Norm EN 352 1-4.

Doch welcher Gehörschutz ist der Richtige? Zu den Auswahlkriterien gehören die erforderliche Schalldämmung, CE-Kennzeichnungen, Prüfzeugnisse im Rahmen der Baumusterprüfung sowie der Tragekomfort und die Arbeitsumgebung. Und für wen ist der Gehörschutz gedacht? Hier müssen medizinische Auffälligkeiten des Anwenders ebenso berücksichtigt werden wie schon bestehende Hörverluste. Der Gehörschutz muss außerdem mit anderer Schutzausrüstung kompatibel sein, die am oder auf dem Kopf getragen wird.

Die Europäischen Normen (EN) im Überblick:

  • EN 352-1

Kapselgehörschützer

  • EN 352-2

Gehörschutzpfropfen

  • EN 352-3

Gehörschützer für Helmbefestigungen

  • EN 352-4

Elektroakustische Gehörschützer

Hygiene, Komfort und Individualität

Im Berufsalltag spielen zwei Faktoren bei der Auswahl des Gehörschutzes eine wichtige Rolle: Hygiene und Tragekomfort. Nur dann wird die Ausstattung permanent und ohne Vorbehalte von den Mitarbeitern benutzt. So sind die Beauftragten für den Arbeitsschutz im Unternehmen gut beraten, ihnen die finale Auswahl ihres Gehörschutzes selbst zu überlassen – im Rahmen der technischen Vorgaben. Meister und Sicherheitsingenieure sind gleichermaßen gefragt.

Erweiterter Schutz

Laut EU-Gesetzgebung gilt bereits seit Februar 2006 der verschärfte untere Auslösewert von 80 dB(A). Davor lag er noch 5 dB(A) höher. So ist der Auslösewert, bei dem Gehörschutz zwingend erforderlich ist, klar definiert. Und der Personenkreis, für den diese Vorschrift gilt, wurde damit noch größer: Dazu zählen zum Beispiel nun auch Arbeiter in der Leichtindustrie oder bei den öffentlichen Versorgungsbetrieben.

Die Auswahl an Gehörschutz

Kapsel oder Stöpsel?

Bei der Auswahl des optimalen Gehörschutzes müssen die Vorteile von Kapseln und Stöpseln gegenübergestellt werden, um die richtige Lösung zu finden.

Gehörschutzstöpsel sind zu empfehlen,

  • wenn Kapselgehörschützer nicht zwingend erforderlich sind.

  • wenn der Arbeitsplatz permanenten Lärm aufweist.

  • wenn unter Kapselgehörschützern zu stark geschwitzt wird.

  • wenn eine Brille und ein Gehörschutz gleichzeitig getragen werden.

Kapselgehörschützer sind optimal,

  • wenn der Gehörschutz häufig auf- und abgesetzt wird – wie bei kurzem Aufenthalt im Lärm oder bei vorübergehendem Lärm.

  • wenn der Anwender wegen zu enger Gehörgänge Gehörschutzstöpsel nicht verträgt.

  • wenn eine Neigung zu Entzündungen des Gehörgangs oder andere Unverträglichkeiten beim Tragen von Stöpseln bestehen.

Schutzwirkung im SNR-Wert

Gehörschützer lassen sich schnell mit ihrem SNR-Wert klassifizieren. SNR steht für "Single Number Rating" und damit für „Allgemeine Dämmung. Die SNR-Werte müssen unbedingt bekannt sein, bevor man sich für einen Gehörschutz entscheidet: Nur wenn man weiß, wie stark ein Gehörschutz abdämpft, ist eindeutig klar, wie umfassend der Anwender beim Tragen geschützt ist. Der SNR-Wert steht für die mittlere Abdämpfung und damit für die durchschnittliche Schutzwirkung.

Ohrstöpsel

So finden Sie den passenden Gehörschutz für Ihren Arbeitsplatz:

1. Sie ermitteln den Pegel (dB) des einwirkenden Schalls in der jeweiligen Frequenz. Dabei helfen technische Unterlagen lauter Geräte oder ein Schallpegelmesser.

2. Ziehen Sie von diesem Pegelwert den SNR-Wert des betreffenden Gehörschutzes ab: Die SNR-Werte finden Sie bei den jeweiligen Produkten.

3. Der verbleibende Wert sollte unter 80 dB liegen.