Waagen

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Ob Briefwaage, Personenwaage, Laborwaage oder Kranwaage - Waagen als Messgerät zur Bestimmung einer Masse kommen in einer Vielzahl von Bereichen vor. Im Folgenden möchten wir kurz erläutern, worauf Sie beim Kauf einer Waage achten sollten. Briefe und Pakete werden täglich in die ganze Welt verschickt.

Der Geschäftsbrief wird von Hand mit einem Stift oder Kugelschreiber oder am Computer geschrieben und mit einem Drucker auf Papier gedruckt. Je nach Größe wird es in einen Umschlag oder einen Postsack gelegt und versiegelt. Was jetzt fehlt, sind die Portokosten. Aber was sind die Versandkosten? Ein Muss für jeden, der Briefe verschickt, ist eine Briefwaage. Und so funktioniert es - der Umschlag wird auf die Waage gelegt und gewogen. Das Gewicht kann auf einer Anzeige abgelesen werden. Auf diese Weise können Sie den Brief ausreichend frankieren und der Empfänger muss keine zusätzlichen Versandkosten für das Porto bei der Post bezahlen. Briefwaagen werden mit unterschiedlichen Kapazitäten angeboten; Sie müssen sich entscheiden, welche für Sie die richtige ist. So bieten einige Hersteller beispielsweise eine Kombination aus Brief- und Paketwaage für Artikel bis 16 Kilogramm an. Waagen eignen sich für schwere oder kleine Pakete, die Ihnen schnell und zuverlässig das genaue Gewicht und die aktuellen Versandkosten vorgeben. Der maximale Wägebereich ist modellabhängig. Weitere wichtige Merkmale der Waage sind die Tarafunktion (die sogenannte Nullpunktfunktion), die Abschaltautomatik und die Hold-Funktion zur Speicherung des Anzeigewertes.
Ein praktisches Zubehör ist eine Messvorlage, denn nicht nur das Gewicht, sondern auch die Größe und Dicke des Briefes sind entscheidend. Wenn Sie den Brief durch die Messlöcher schieben, wissen Sie, ob es sich um einen Standard-, Groß- oder Maxiletter handelt. Machen Sie den Brief mit ausreichenden Portokosten frankierbar. Solche Geräte werden über ein Netzteil, Batterien oder Solarenergie versorgt. Der Batteriebetrieb ermöglicht einen ortsunabhängigen Betrieb. Der Gesetzgeber schreibt die amtliche Eichung von Waagen in verbrauchersensiblen Bereichen vor, z.B. in der Industrie, wo der Preis eines Produkts durch Wiegen bestimmt wird, in Labors und bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, für Fertigprodukte und für amtliche Zwecke (Gebühren, Zölle). In diesem Fall prüft das Büro für Eichwesen die Waage und bringt ein Eichzeichen an, das die Gültigkeitsdauer der Eichung angibt. Die Rekalibrierung ist obligatorisch und gilt für zwei Jahre und für Kontrollwaagen für ein Jahr. Die Kalibrierung muss dann erneut durchgeführt werden.